gema-petition?
Sonntag, 21. Juni 2009 22:06
· von meik
irgendwie scheinen sehr viele menschen davon auszugehen, daß die gema eine staatliche einrichtung ist. in der petition ist wörtlich sogar von "gema-gesetzen" die rede. spätestens an dieser stelle kann ich da nicht mehr unterschreiben, denn es gibt kein "gema-gesetz". an späterer stelle wird von "urheberrechtlich ungeschützem material" gesprochen. gemeint sind vermutlich gema-freie musikwerke, aber auch die besitzen selbstverständlich immer noch urheberrechtlichen schutz. bei so groben schnitzern müßte die petition auch scheitern, wenn sie an die richtige adresse gerichtet wäre. ihr größtes manko ist allerdings:
sich beim bund über die gema zu beschweren ist ungefähr so ausichtsreich, wie dort den letzten trainerwechsel von bayern münchen zu monieren. denn die gema ist ein (wirtschaftlicher) verein mit entsprechender satzung. sie wurde weder vom staat gegründet, noch besitzt sie ein gesetzliches monopol auf die verwertung von musik. daß sie dennoch immer wieder als monopol charakterisiert wird liegt ausschließlich daran, daß noch niemand eine funktionierende alternative auf den weg gebracht hat. wenn es nur einen einzigen fußballverein gäbe, wäre es auch nicht sinnvoll, sich per petition zu beschweren, daß die bundesliga von ihm allein angeführt wird. man muß einen eigenen verein gründen.
wie erwähnt besitzt die gema kein rechtliches musik-monopol. trotzdem darf sich nicht jede/r einfach als verwertungsgesellschaft ausgeben, sondern muß dafür gewisse gesetzliche bestimmungen einhalten. diese sind im "gesetz über die wahrnehmung von urheberrechten und verwandten schutzrechten" (urheberrechtswahrnehmungsgesetz -- .pdf) geregelt. wer diesen bedingungen genügt, kann einen antrag auf anerkennung beim patent- und markenamt stellen, welches die aufsicht über verwertungsgesellschaften inne hat.
sinn dieser auflagen ist wahrscheinlich nicht, gründungswillige zu schikanieren. vielmehr geht es darum, für die vertretenen urheber/innen auch die gewähr zu bieten, daß ihre interessen korrekt und gut vertreten werden können: eine verwertungsgesellschaft muß überhaupt in der lage sein, ihre aufgabe zu erfüllen. dies stellt nicht zuletzt anforderungen an ihre infrastruktur. denn die gesellschaften dürfen sich weder ihre mitglieder noch die lizenznehmer aussuchen, müssen also erkennbar in der lage sein, z.b. alle musiker/innen der bundesrepublik flächendeckend, dauerhaft und zuverlässig zu vertreten.
ein weiterer kritikpunkt an der gema, den die petition zurecht thematisiert, ist die sogenannte "gema-vermutung". dieser punkt geht ebenfalls auf das erwähnte gesetz zurück, denn in §13c ("vermutung der sachbefugnis, außenseiter bei kabelweitersendung") heißt es u.a.:
auch dies verstehe ich so, daß die gründung einer weiteren vg für musik der nervigen gema-vermutung die zähne ziehen könnte.
theoretisch müßte die gema-vermutung eigentlich schon dahin sein, denn das dpma listet immer noch die "verwertungsgesellschaft werbung + musik", die im gleichen segment aktiv war. da deren homepage jedoch inzwischen einem astrologie-portal gewichen ist, sie also offenbar nicht mehr aktiv ist, habe ich mich heute auf §4 des urheberrechtswahrnehmungsgesetzes berufen und beim patentamt mal den widerruf ihrer verwertungserlaubnis beantragt. sorry for that.
statt einer petition an die falsche stelle würde ich daher unterm strich rufen:
"ihr musikerinnen und musiker, die ihr im jahr so wenig verdient, daß ihr bei der gema nicht mal stimmrecht habt: steigt aus, reißt euch zusammen vertreten euch endlich mal selbst!"
die bundesregierung ist gar nicht zuständig
sich beim bund über die gema zu beschweren ist ungefähr so ausichtsreich, wie dort den letzten trainerwechsel von bayern münchen zu monieren. denn die gema ist ein (wirtschaftlicher) verein mit entsprechender satzung. sie wurde weder vom staat gegründet, noch besitzt sie ein gesetzliches monopol auf die verwertung von musik. daß sie dennoch immer wieder als monopol charakterisiert wird liegt ausschließlich daran, daß noch niemand eine funktionierende alternative auf den weg gebracht hat. wenn es nur einen einzigen fußballverein gäbe, wäre es auch nicht sinnvoll, sich per petition zu beschweren, daß die bundesliga von ihm allein angeführt wird. man muß einen eigenen verein gründen.
der rechtliche rahmen
wie erwähnt besitzt die gema kein rechtliches musik-monopol. trotzdem darf sich nicht jede/r einfach als verwertungsgesellschaft ausgeben, sondern muß dafür gewisse gesetzliche bestimmungen einhalten. diese sind im "gesetz über die wahrnehmung von urheberrechten und verwandten schutzrechten" (urheberrechtswahrnehmungsgesetz -- .pdf) geregelt. wer diesen bedingungen genügt, kann einen antrag auf anerkennung beim patent- und markenamt stellen, welches die aufsicht über verwertungsgesellschaften inne hat.
sinn dieser auflagen ist wahrscheinlich nicht, gründungswillige zu schikanieren. vielmehr geht es darum, für die vertretenen urheber/innen auch die gewähr zu bieten, daß ihre interessen korrekt und gut vertreten werden können: eine verwertungsgesellschaft muß überhaupt in der lage sein, ihre aufgabe zu erfüllen. dies stellt nicht zuletzt anforderungen an ihre infrastruktur. denn die gesellschaften dürfen sich weder ihre mitglieder noch die lizenznehmer aussuchen, müssen also erkennbar in der lage sein, z.b. alle musiker/innen der bundesrepublik flächendeckend, dauerhaft und zuverlässig zu vertreten.
gegen-vermutung
ein weiterer kritikpunkt an der gema, den die petition zurecht thematisiert, ist die sogenannte "gema-vermutung". dieser punkt geht ebenfalls auf das erwähnte gesetz zurück, denn in §13c ("vermutung der sachbefugnis, außenseiter bei kabelweitersendung") heißt es u.a.:
(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt.aus §13c urheberrechtswahrnehmungsgesetz
(2) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach §§ 27, 54 Abs. 1, § 54c Abs. 1, § 77 Abs. 2, § 85 Abs. 4, § 94 Abs. 4 oder § 137l Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt. Sind mehr als eine Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt, so gilt die Vermutung nur, wenn der Anspruch von allen berechtigten Verwertungsgesellschaften gemeinsam geltend gemacht wird. Soweit die Verwertungsgesellschaft Zahlungen auch für die Berechtigten erhält, deren Rechte sie nicht wahrnimmt, hat sie den zur Zahlung Verpflichteten von den Vergütungsansprüchen dieser Berechtigten freizustellen.
auch dies verstehe ich so, daß die gründung einer weiteren vg für musik der nervigen gema-vermutung die zähne ziehen könnte.
aufräumen
theoretisch müßte die gema-vermutung eigentlich schon dahin sein, denn das dpma listet immer noch die "verwertungsgesellschaft werbung + musik", die im gleichen segment aktiv war. da deren homepage jedoch inzwischen einem astrologie-portal gewichen ist, sie also offenbar nicht mehr aktiv ist, habe ich mich heute auf §4 des urheberrechtswahrnehmungsgesetzes berufen und beim patentamt mal den widerruf ihrer verwertungserlaubnis beantragt. sorry for that.
statt einer petition an die falsche stelle würde ich daher unterm strich rufen:
"ihr musikerinnen und musiker, die ihr im jahr so wenig verdient, daß ihr bei der gema nicht mal stimmrecht habt: steigt aus, reißt euch zusammen vertreten euch endlich mal selbst!"


hi m.eik,
geiler blog. Man merkt, das Du Dich mit diesem Thema schon mal auseinandergesetzt hast.Möglicherweise ist diese Erhöhung mal endlich der Startschuss für groß angelegte Gegenoffensive.
stefan
stefan :: Dienstag, 07.07.2009 00:23 :: antworten